angemessene Sicherheit gewährleisten
Personenbezogene Daten müssen:
in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Integrität und Vertraulichkeit
- wie sieht eine angemessene Sicherheit aus?
- was ist als Schutz vor unbefugter Verarbeitung zu unternehmen?
- was muss gemacht werden damit ein Notebook / Handy nicht verloren geht?
- sind die TOMs dokumentiert?