Datenschutz im Gesundheitswesen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zum Datenschutz im Gesundheitsbereich.
Im Januar 2024 hat die niedersächsische Aufsichtsbehörde eine wirklich gute FAQ zum Thema Datenschutz im Gesundheitswesen veröffentlicht. Sehr hilfreich und gelungen, finde ich.
Arbeiten im Home Office
Der Datenschutz schließt Telearbeit und Mobiles Arbeiten nicht grundsätzlich aus.
Eine klare gesetzliche Regelung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Telearbeit und Mobilem Arbeiten gibt es nicht.
Es sollte deshalb in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der zu verarbeitenden Daten und ihres Verwendungszusammenhangs sorgfältig und differenziert geprüft werden, ob die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben oder Tätigkeiten im Rahmen von Telearbeit und Mobilem Arbeiten datenschutzrechtlich vertretbar ist.
Die endgültige Entscheidung darüber muss der Arbeitgeber treffen.
Checkliste aus Bayern https://www.lda.bayern.de/media/best_practise_homeoffice_baylda.pdf