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EuGH-Urteil: Newsletter ohne Einwilligung

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 13.11.2025 (C‑654/23) für ordentlich Bewegung im E‑Mail‑Marketing gesorgt. Kurz gesagt:

Auch eine kostenlose Registrierung kann als „Dienstleistung“ gelten.
Damit darf ein Unternehmen Newsletter auch ohne Einwilligung verschicken – natürlich nur unter klaren Bedingungen.

Wichtig für alle, die mit DSGVO jonglieren:
In diesem Bereich gilt ePrivacy als Spezialregel. Art. 6 DSGVO muss nicht zusätzlich erfüllt werden.

Was heißt das praktisch?

Die E‑Mail wurde bei der Registrierung erhoben

Es geht um eigene, thematisch passende Inhalte

Von Anfang an wird auf Werbezwecke hingewiesen

Und natürlich: Widerspruch jederzeit möglich

Fazit:
Mehr Klarheit für Unternehmen – aber kein Freifahrtschein.
Relevanz, Transparenz und Fairness bleiben Pflicht.

Wenn du Newsletter verschickst, solltest du jetzt genau hinschauen. Die Regeln sind klarer geworden – und gleichzeitig verbindlicher.

Hier geht’s zum Urteil:

infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=306136&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=7464413